[asf_presse] Europawahlen-Infos

Barbara Waschmann barbara@waschmann.net
Thu, 25 Mar 2004 10:03:40 +0100


besonders interessant finde ich, dass mensch - wenn ich soweit alles richtig verstanden habe - sich anmelden muss (selbständig!), um überhaupt an den Europa-Wahlen teilnehmen zu dürfen.
Steckt dahinter System? die Wahlbeteiligung so gering wie möglich zu halten zu wollen? - bedenklich.
lg, bw

*** weitergeleitete Nachricht ***

Liebe Menschen,

infos bezüglich Wahlrecht, Eintrag in die Wählerevidenz
für BürgerInnen aus den neuen EU-Staaten und der
bestehenden, die in Österreich wohnen, wurden eben vorbeigetragen.

Im Sinne der Hebung der Wahlbeteiligung leite ich diese
weiter. Eine ausführliche Version dieser Zusammenfassung findet ihr
auch auf der Website des Innenministeriums unter
<http://www.bmi.gv.at/wahlen/>http://www.bmi.gv.at/wahlen/

Achtung:
Frist für den Eintrag in die WählerInnnevidenz ist der 6. April!

lg, bw



Europawahl 2004
ACHTUNG!
Wählerinnen und Wähler aus den neuen (und alten) Mitgliedsstaaten wählen österreichische EP-Mandatarinnen und Mandatare
Frist für Antrag auf Teilnahme an Europa-Wahl: 6. April 2004

Mit dem Bundesgesetzblatt II Nr. 72/2004 vom 09. Februar 2004 wurde
die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl
der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum
Europäischen Parlament, die Festsetzung des Wahltages und des
Stichtages verordnet.Demnach wird aufgrund des § 2 Abs. 1 der
Europawahlordnung -EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 132/2003, verordnet:·     
§ 1. Die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten
zum EuropäischenParlament wird ausgeschrieben.·     
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird
als Wahltag der 13. Juni 2004 festgesetzt.·
§ 3. Als Stichtag wird der 6. April 2004 bestimmt.
Die e-mail Adresse des BM für Inneres ist:e-mail: wahl@bmi.gv.at
Auf den Homepages des Innen- und des Außenministeriums finden sich
ausführliche Information (auch fremdsprachliche), sowie die
benötigten Formulare zum herunterladen:<http://www.bmi.gv.at/wahlen/>http://www.bmi.gv.at/wahlen/


1. Europa-Wahlrecht für Staatsangehörige der 10
Kandidatenländer

Für Staatsangehörige der 10 Kandidatenländer, die am 1. Mai
2004 EU-Mitglieder werden sollen, wurde ein Sonderverfahren
eingeführt,damit sie an der EP-Wahl als Wählerinnen und
Wähler und/oder Kandidatinnen/Kandidaten teilnehmen können,
sofern ihr Staatsanghörigkeitsland am 1. Mai 2004 tatsächlich der EU
beitritt.

Bei der österreichischen Hauptwohnsitz-Gemeinde muss ein -
grünes Formular „Antrag auf Eintragung in die
Europa-Wählerevidenzfür Staatsangehörige der Tschechischen
Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen
Republik" eingereicht werden.

Gleichzeitig mit dem grünen Formular ist das Formular „Europa-
Wähleranlageblatt für Staatsangehörige der Tschechischen
Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik
Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik
Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der
Slowakischen Republik" einzureichen.


2. Europa-Wahlrecht nicht-österreichischer EU-Bürgerinnen und
EU-Bürger in Österreich

Nicht-österreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus den
derzeitigen EU-Mitgliedsländern mit Hauptwohnsitz in Österreich
können ebenfalls an der Wahl der österreichischen
EP-Abgeordneten teilnehmen. Persönliche Voraussetzung für eine
derartige Wahlteilnahme sind die EU-Bürgerschaft sowie der
österreichische Hauptwohnsitz am 'Stichtag' 6. April 2004,
sowie der 18.Geburtstag spätestens am Wahltag (13. Juni 2004).



Letztmöglicher Termin für einen Antrag, um an der Europa-Wahl
2004 in Österreich teilnehmen zu können, ist Dienstag, 6. April
2004!