Liebe kollegInnen!
Ich möchte euch dringendst darum bitten, folgenden untenstehenden text ins
netz zu stellen und auch in eure diversen verteiler einzuspeisen. Ist sehr
wichtig! Und die wichtigkeit muß ich euch sicher nicht erst erklären,
davon gehe ich mal aus! Also bitte die sache bekanntmachen!!!
Der text besteht aus zwei teilen: aus einem
augenzeuginnenbericht/einleitungstext von mir und einem anschließenden
protestmail von mir an den wiener uni-rektor.
Bitte den text erst ab meiner …
[View More]abschließenden grußformel jetzt verwenden!!!
Danke und liebe grüße
Dr.in Gudrun Hauer
Auftaktveranstaltung zum Schiller-Kommers am 11. Juni 2005 an der
Universität Wien
Rechtsextreme Burschenschafter-Organisationen sperren mit Hilfe von
Polizei und Rektorat das Neue Institutsgebäude (NIG) ab
Am Samstag, den 11. Juni am frühen Nachmittag wurde der von rechtsextremen
Burschenschafts-Organisationen in der Wiener Hofburg veranstaltete
Schiller-Kommers durch eine geschlossene Veranstaltung im Neuen
Institutsgebäude der Universität Wien eingeleitet.
Lehrveranstaltungen, die um diese Zeit in diesem Haus stattfanden, mußten
abgebrochen werden; Einsatzkräfte der Wiener Polizei räumten das Haus,
forderten Studierende und LehrveranstaltungsleiterInnen ultimativ zum
Verlassen des Hauses auf; sämtliche Eingangstüren mit Ausnahme des
Haupteinganges wurden versperrt. Auch alle inneren parterre gelegenen
Gebäudetüren wurden zugesperrt mit Ausnahme des Abganges zu einem der
Haupthörsäle. Polizisten umstellten das Gebäude und riegelten zusätzlich
noch sämtliche Zugangsmöglichkeiten außen durch Sperrgitter ab
unterstützt durch Saalordner der Burschenschaftsgruppen.
Ich kam zufällig etwa um halb drei Uhr nachmittags dort vorbei und
bemerkte die zahlreichen Polizeiwägen sowie die Polizisten und weiters
auch die außen stehenden Saalordner.
Auf meine Nachfrage an einen der Polizisten erhielt ich die Auskunft, daß
das Haus wegen einer geschlossenen Veranstaltung nicht betreten werden
dürfe.
Die Einsatzkräfte der Polizei wollten mir zunächst den Zugang ins Haus
verwehren, ließen mich aber passieren, nachdem ich mitteilte, daß ich
Lehrbeauftragte an einem in diesem Haus befindlichen Institut sei, ich
somit keine Studentin sei, sondern zum Personal der Universität Wien
gehöre.
Der Zutritt zum Hörsaal, in dem die Veranstaltung stattfand, wurde mir von
einem Saalordner verwehrt, indem er mich von der geschlossenen Hörsaaltür
wegzerrte und sie somit für mich unpassierbar machte. Auf meinen Hinweis,
daß ich zum Haus und somit zum Personal der Universität Wien gehöre,
erfolgte die Reaktion, daß das uninteressant sei und daß niemand das Recht
habe, diese Veranstaltung zu betreten. Da ich nicht riskieren wollte,
zusammengeschlagen zu werden und überdies alleine war, insistierte ich
nicht auf mein Zutrittsrecht.
Ich versuchte einige der Personen mit meinem Handy zu fotografieren; die
Aufnahmelinse wurde mit einer Ausnahme per Hand verdeckt. Die
Namensnennung der beteiligten Personen wurde mir verweigert.
Auf meine Nachfrage teilte mir der dort diensthabende Polizeioffizier
folgendes mit:
Der Auftrag zum Schutz dieser Veranstaltung erfolgte über die Wiener
Polizeidirektion.
Die Genehmigung für die Abhaltung dieser Veranstaltung und die Sperre des
NIG wurde durch das Rektorat der Universität Wien erteilt.
Ich versuchte über das Internet Informationen zu dieser Veranstaltung
herauszufinden. Diese Veranstaltung war weder auf einschlägigen Homepages
noch auf der Homepage der Universität angekündigt auch nicht in deren
Veranstaltungskalender.
Aufgrund dieses Vorfalls schrieb ich am nächsten Tag ein Protestmail an
Rektor Georg Winckler, auf das ich bis jetzt keine Antwort erhalten habe
(siehe weiter unten).
Sehr geehrter Herr Rektor!
Mit Entsetzen und Empörung habe ich gestern festgestellt, daß
Räumlichkeiten der Universität Wien, konkret des Neuen Institutsgebäudes,
einer Veranstaltung von Burschenschaftern zur Verfügung gestellt werden.
Das NIG wurde nicht nur von der Wiener Polizei, sondern in erster Linie
von sogenannten Saalordnern der Burschenschaftsgruppen völlig für den
Zugang gesperrt; ich wurde als Mitarbeiterin der Universität Wien
(Lehrbeauftragte am Institut für Politikwissenschaft) mit physischer
Gewalt am Betreten des Gebäudes gehindert.
Vom diensthabenden Polizeioffizier wurde mir mitgeteilt, daß die
Genehmigung für die Raumvergabe durch das Rektorat der Universität Wien
erfolgt ist.
Eine der veranstaltenden Gruppen war übrigens die Burschenschaft
Olympia, die ja, wie Sie sicher wissen, vom Dokumentationsarchiv des
Österreichischen Widerstandes als rechtsextreme Gruppe eingestuft wird.
Wie Sie sicher auch den diversen Pressemeldungen zum Schiller-Kommers in
der Wiener Hofburg am 11. Juni entnehmen konnten, verstießen die auf
diesen Veranstaltungen getätigten Äußerungen eindeutig gegen das Gesetz
gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung durch die Verharmlosung
bzw. Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes an Jüdinnen und
Juden.
Als Angehörige und Lehrende der Universität Wien, als Lehrbeauftragte an
einem im NIG angesiedelten Institut protestiere ich entschieden dagegen,
daß mir das Betreten meines Arbeitsplatzes durch eine nicht der
Universität Wien zugehörige Gruppe mit physischer Gewalt verunmöglicht
wird.
Ich protestiere entschieden dagegen, daß die Universität als öffentlicher
Raum als geschlossener Veranstaltungsort für rechtsextreme Gruppen
mißbraucht wird.
Weiters protestiere ich entschieden dagegen, daß Räumlichkeiten der
Universität Wien für Gruppierungen und Veranstaltungen zur Verfügung
gestellt werden, die gegen bestehende Gesetzesvorschriften im Sinne des
Verbots nationalsozialistischer Wiederbetätigung verstoßen.
Weiters protestiere ich dagegen, daß die vielzitierte Freiheit von
Forschung und Lehre in dem Sinne ausgelegt wird, daß sie jenen politischen
Strömungen Raum gewährt, die diese Freiheit von Forschung und Lehre
letztlich abschaffen wollen.
Gerade im heurigen Gedenkjahr 2005 erwarte ich mir von Ihnen als
Repräsentantem der Wiener Universität mehr Sensibilität und politisches
Einfühlungsvermögen in bezug auf rechtsextreme Politik und Propaganda.
Nicht zuletzt bin ich als Angehörige einer vom nationalsozialistischen
Regime verfolgten sozialen Minderheit ich bin lesbisch und Funktionärin
der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien entsetzt darüber, welche
Gruppierungen Sie an der Universität Wien in Form einer Hörsaalvergabe
unterstützen.
Ich fordere Sie auf, künftig genauer zu überprüfen, welchen politischen
Gruppierungen Sie überhaupt die Abhaltung einer überdies noch
geschlossenen Veranstaltung genehmigen auch im Sinne einer Anwendung
bestehender Gesetzesvorschriften.
Mit entsetzten Grüßen
Dr.in Gudrun Hauer, Universitätslektorin am Institut für
Politikwissenschaft
[View Less]
weil wir am vergangenen sonntag ein wenig über die politische situation
in bolivien gesprochen haben, hier ein veranstaltungstip:
-------- Original Message --------
Subject: 15.6.05 Linz | 20.6.05 Wien: eipcp discursive lines - Soziale
Bewegungen in Latei
Date: Mon, 13 Jun 2005 12:06:37 +0200
From: eipcp <contact(a)eipcp.net>
To: contact(a)eipcp.net <contact(a)eipcp.net>
*Soziale Bewegungen in Lateinamerika*
Buchpräsentation und Diskussion
*Montag, 20. Juni 2005, 19.00 …
[View More]Uhr*
Depot, Breitegasse 3, 1070 Wien
mit:
Jens Kastner, Herausgeber, Soziologe und Kunsthistoriker
Gini Müller, Aktivistin und Theaterwissenschafterin
Nach einer Phase relativer Stille unter der neoliberalen Hegemonie in
den 1990er Jahren gewinnen die politischen Kämpfe in Lateinamerika seit
einiger Zeit wieder weltweite Beachtung. Wird die Autonomieforderung im
zapatistischen Aufstand vor allem mit der Erprobung neuer Politikformen
verbunden, kämpfen soziale Bewegungen in Kolumbien oder Guatemala um ihr
Überleben angesichts permanenter Bedrohung durch Militär und
paramilitärische Gruppen. In Venezuela oder Brasilien hingegen sind die
Bewegungen zum Teil eingebunden in die präsidialen Projekte der
gesellschaftlichen Umgestaltung, während sich der Widerstand in
Argentinien und Bolivien in der Absetzung der jeweiligen Präsidenten äußert.
*Olaf Kaltmeier, Jens Kastner, Elisabeth Tuider (Hg.): Neoliberalismus -
Autonomie - Widerstand.
Soziale Bewegungen in Lateinamerika. Münster: Verlag Westfälisches
Dampfboot 2004
*Veranstaltungen des eipcp in Kooperation mit MAIZ und Depot
--
eipcp - european institute for progressive cultural policies
a-1060 vienna, gumpendorfer strasse 63b
<mailto:contact@eipcp.net>contact(a)eipcp.net <mailto:contact@eipcp.net>
<http://www.eipcp.net>www.eipcp.net <http://www.eipcp.net>
<http://www.republicart.net>www.republicart.net
<http://www.republicart.net>
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Open Air Filmvorführung mit Biogrill
anlässlich des "Europäischen Tages des Widerstandes gegen genmanipulierte
Pflanzen"
Liebe KollegInnen!
Ausgehend von Attac Frankreich wurde der 18. Juni 2005 zum "Europäischen
Tag des Widerstandes gegen genmanipulierte Pflanzen" (GVOs) ausgerufen. In
ganz Europa finden an diesem Tag Kundgebungen gegen GVOs statt. GenAttac
macht in Wien mit einer Open Air Filmvorführung und Biogrill (mit
Schafsfleisch vom Biobauern) auf die Bedeutung einer …
[View More]gentechnikfreien
Landwirtschaft für die Konsumenten aufmerksam.
Ort: Botschaft am Linken Ufer (vormals: Botschaft der besorgten
BürgerInnen), Standplatz am Donaukanal, Nähe U4 Schwedenplatz. Gegenüber
Urania. (Lageplan: http://mond.at/div/bbb.jpg )
Zeit: Samstag, 18. Juni 2005, 20:00 Uhr
Film: "GVO - Das Ende der Chimäre?" (Details: http://www.attac.at/1535.html )
Filmbeginn 20:30 Uhr
Eintritt: Freie Spende für Gegrilltes (geht an den Biobauern)
Kontakt: Astrid 0676/7204229
Veranstaltung entfällt bei Schlechtwetter.
GVOs und die damit untrennbar verbundenen Patentrechte stellen ein
Instrument dar, die Vormachtstellung einiger weniger multinationaler
Konzerne in der Nahrungsmittelproduktion auszuweiten, deren Interessen
nicht nur die Umwelt gefährden, sondern auch die Gesundheit und Interessen
der Bevölkerung missachten. Wir wollen am 18. Juni die regionale Versorgung
durch die bäuerliche Landwirtschaft unterstützen und unseren Widerstand
gegen GVOs bekräftigen.
Ihr seid alle herzlich eingeladen zum Feiern, Diskutieren und sich
Informieren!
Herzliche Grüße,
Astrid
--
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
. Franz Schaefer GPG KeyID: CFA2F632
.. +43 699 106 14 590 +43 720502048 Fingerprint: 57C2 C0CC
... schaefer(a)mond.at 6F0A 54C7 0D88 D37E
... http://www.mond.at/ C17C CB16 CFA2 F632
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-------- Original Message --------
Subject: dank und einladung
Date: Mon, 13 Jun 2005 18:10:00 +0200
From: Ksv <Ksv(a)reflex.at>
To: godogma(a)kpoe.at <godogma(a)kpoe.at>
liebe leute,
wir möchten hiermit nochmals allen freundInnen für ihre unterstützung im
wahlkampf und an den wahltagen danken und euch zu eurem wahlerfolg auf der
boku gratulieren.
für donnerstag, den 16. juni, haben wir im café siebenstern den hinteren
raum reserviert und laden ab 19 uhr alle helferInnen, …
[View More]beisitzerInnen und
freundInnen bei kleinem buffet zum feiern und verweilen ein.
ab juli werden wir wieder montags im café rüdigerhof unseren stammtisch
haben, auch hier sind alle gern gesehen.
lg, filu f.d. ksv
_________________
Kommunistischer StudentInnenverband
Gußhausstr. 14/3
1040 Wien
Tel./Fax.: 01/5046530
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hallo!
nachdem das letzte autoprojekt (nicht zuletzt wegen dem etwas maroden
auto, aber auch wegen dem sorglosen umgang) nicht funktioniert hat, möchte
ich es wieder wagen, allerdings nur mit strikten regeln, um für alle
teilnehmenden kein risiko aufkommen zu lassen.
da ich gegenüber meiner mutter die (auch moralische) verantwortung trage,
da sie mir ihr auto schenken will, erlaube ich mir die bedingungen für die
kollektive nutzung vorzuschlagen.
1) ich bringe einen garagengepflegten fiat …
[View More]tipo, baujahr 1999, 80.000 km,
Benzinverbrauch 5,7l/100 km, Versicherungsprämie/jahr ca. 500 euro, mit
autobahnpickerl bis jahresende ein. Listenwert des Autos ist 3800 Euro.
2) alle anderen BETEILIGTEN bringen je 150 euro ein, das für die anmeldung
und für ein
halbes jahr versicherung in vorauszahlung aufgewendet wird.
3) es wird ein strenges fahrtenbuch geführt, strafen ect. werden immer von
den jeweils fahrenden SOFORT bezahlt, am ende der fahrt wird das auto im
parkpickerlfreien raum abgestellt.
4) jedEr teilhabende erhält einen schlüssel und die kopie des
zulassungsscheins, sodass keine komplizierten übergaben notwendig sind.
5) die benutzung des autos wird bei mir immer vorangemeldet, sollten sich
zwei nicht einigen wer vernünftigerweise fahrt, kann die/der fahren, die
sich zuerst anmeldet.
6) für jeden gefahrenen kilometer werden 10 cent in eine
gemeinschaftskasse eingehoben, aus der versicherung und reperaturen
bezahlt werden sollten die kosten höher sein, wird der rest am jahresende
geviertelt.
bitte um rasche antwort, da ich morgen meiner mutter bescheid sagen muß.
[View Less]
Hallo!
Erst mal tschuldige für mein gestriges Fernbleiben, musste mich von den Nachwirkungen meines Geburtstages erholen. :-)
Hab gelesen, dass am 3.Juli MV ist, brauchts ihr da eine Finanzlage, dann bereit ich alles vor.
L.G
Benjamin
hallo!
hab grad mal eine briefmarkeninventur gemacht. nachdem ich jetzt alle
rechnungen bezahlt habe, sind bezüglich der dogma-marken von niemandem
mehr offene forderungen vorhanden. unser aktueller bestand an marken
beträgt 269 stück, was bei einer vorsichtigen kalkulation von 3 euro das
stück den gegenwert von 800 euro repräsentiert. vieleicht können wir 300
bis anfang september lukriieren, was uns schon ein plakat bezahlen würde.
schlaft gut
kuto
hallo!
untenstehend die parteistatuten, die ich am fritag einreichen möchte.
sollte irgendwer kleine änderungswünsche haben, bitte mailen. aber bitte
nicht zu ernst nehmen ich mag eigentlich nicht viel diskutieren, da das
ganze ja eh nur eine hülse sein soll. um vor dem ministerium gültig zu
sein muß das statut in einem periodischen druckwerk publiziert werden. ich
schlage contextXXI vor. daher steht als kuriosität, dass bei
selbstauflösung das partei"vermögen" an context geht. falls context …
[View More]nein
sagt steht dort halt dann akin oder malmö oder so.
Statuten der Partei
Keine-Partei
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Die Partei führt den Namen .Keine-Partei
Sie hat ihren Sitz in Wien und erstreckt ihre politische Tätigkeit
weltweit.
§ 2: Ziele
Die Keine-Partei strebt die Überwindung sämtlicher
Ausbeutungsverhältnisse an und sieht für die Befreiung der Individuen von
Zwängen insbesonders die Bekämpfung von Sexismus, Rassismus, Faschismus,
Antisemitismus, Nationalismus als notwendig an. Fundamentale
Kapitalismuskritik gehören dazu ebenso, wie die Beteiligung an
außerparlamentarischen Aktionen, sowie an Wahlen zu österreichischen,
europäischen und weltweiten Vertretungen.
§ 3: Arten der Mitgliedschaft
Alle Mitglieder der Partei sind ordentliche Mitglieder. Es ist kein
Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
..
§ 4: Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder der Partei können alle physischen Personen werden, die die
Parteilinie sympatisch finden.
(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Vollversammlung. Die
Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(3) Bis zum Gründungskonvent erfolgt die vorläufige Aufnahme von
Mitgliedern durch den provisorischen Rat. Diese Mitgliedschaft wird erst
mit dem Gründungskonvent wirksam.
§ 5: Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt und
durch Ausschluss.
(2) Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Rat per email
mitgeteilt werden..
(3) Der Rat kann eine sofortige Suspendierung der Mitgliedschaft ohne
Angabe von Gründen aussprechen, der Ausschluss eines Mitglieds aus der
Partei kann allerdings nur von der Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit aller
anwesenden Mitglieder ohne Angaben von Gründen erfolgen
§ 6: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) .Die Mitglieder sind in jeder Vollversammlung vom Rat über die
Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.
(2) Die Mitglieder sind zu nichts verpflichtet. Es ist das Wesen der
Partei, dass gemeinsames Handeln ausschliesslich über Einsicht erfolgt.
§ 7: Parteiorgane
Organe der Partei sind die Vollversammlung (§§ 8 und 9), und der Rat (§§
1ß bis 12).
§ 8: Vollversammlung
(1) Eine Vollversammlung findet jeden letzten Samstag im August um 15 Uhr
statt. Ort und vorläufige Tagesordnung werden von der jeweils letzten
Vollversammlung festgelegt und per email an die Mitglieder verbreitet.
(2) Anträge zur Vollversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin
der Vollversammlung beim Rat per E-Mail einzureichen.
(3) Bei der Vollversammlung sind alle Mitglieder stimmberechtigt
teilnahmeberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(4) Die Vollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen
beschlussfähig und beginnt pünktlich um 15 Uhr
(5) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Vollversammlung erfolgen
in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Beschlüsse, mit denen das Statut der Partei geändert oder den Partei
aufgelöst werden soll und Beschlüsse nach ausschluß eines Mitglieds
bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der
abgegebenen gültigen Stimmen.
(6) Die Aufnahme neuer Parteimitglieder erfolgt nur im Konsens
(einstimmig) aller anwesenden Mitglieder
(7) Die Koordinierung der Vollversammlung obliegt der/die RatspräsidentIn,
in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Wenn auch
diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende
Vorstandsmitglied den Vorsitz.
§ 9: Aufgaben der Vollversammlung
Der Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a) Aufnahme neuer Mitglieder
b) Wahl der Mitglieder des Rats
c) Entlastung des Rats
d) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung
der Partei;
e) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung
stehende Fragen.
§ 10: Der Rat
(1) Der Rat besteht aus 3 Mitgliedern, und zwar aus der/dem
RatspräsidentIn, deren/dessen StellvertreterIn, die gleichzeitig
FinanzkommissarIn ist und eineR/M RatssekretärIn, die für die interne
Kommunikation verantwortlich ist.
(2) Der Rat wird von der Generalversammlung gewählt. Der Rat hat bei
Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein
anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche
Genehmigung in der nächstfolgenden Vollversammlung einzuholen ist.
(3) Die Funktionsperiode des Rats beträgt genau 1 Jahr; Wiederwahl ist
möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
(4) Der Rat tagt sporadisch und hat ausschließlich koordinierende Rolle.
Er vertritt die Partei gegenüber den Behörden und Dritten.
(5) Der Rat ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen
wurden und mindestens Zwei von ihnen anwesend ist.
(6) Der Rat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
(7) Den Vorsitz führt die /der RatspräsidentIn, bei Verhinderung
sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Ist auch diese/r verhindert, entfällt die
Sitzung.
(8) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt
die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Rücktritt (Abs. 9).
(9) Die Ratsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt
erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Rat, im Falle des Rücktritts
des gesamten Vorstands an die Vollversammlung zu richten. Der Rücktritt
wird erst mit Wahl bzw Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
§ 11: Aufgaben des Rats
Dem Vorstand obliegt die formale Leitung der Partei. Ihm kommen alle
Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan
zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende
Angelegenheiten:
(1) Einrichtung eines den Anforderungen der Partei entsprechenden
Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und
Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;
(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des
Rechnungsabschlusses;
(3) Verwaltung des Parteivermögens;
§ 12: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
(1) Der/die RatspräsidentIn führt die laufenden Geschäfte der Partei.
(2) Der/die RatspräsidentIn vertritt die Partei nach außen. Schriftliche
Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften
Der/die RatspräsidentIn und des /der RatssekretärIn, in
Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) Der/die RatspräsidentIn
und des/der FinanzkommissarIn.
(3) Der/die RatspräsidentIn koordiniert die Generalversammlung und den
Rat..
(4) Der die RatssekretärIn führt die Protokolle der Generalversammlung und
des Vorstands.
(5) Der /die FinanzkommissarIn ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung der
Partei verantwortlich.
§ 13: Freiwillige Auflösung der Partei
(1) Die freiwillige Auflösung der Partei kann nur in einer Vollversammlung
und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
beschlossen werden.
(2) Diese Vollversammlung hat auch sofern Parteivermögen vorhanden ist
über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einEn AbwicklerIn
zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung
der Passiven verbleibende Parteivermögen zu übertragen hat. Dieses
Vermögen soll an die Zeitschrift ContextXXI übertragen werden.
[View Less]
Freiheit, liebe Genossinnen und Genossen!
Alle haben es ersehnt und erwartet, na gut nicht alle vieleicht aber viele: Also langer Rede kurzer Sinn: Ich werde am 11.6. 20 Jahre alt und passe damit perfekt in das Gedankenjahr. :-)
Zu diesem freudigen Anlass gibt es ein kleines Fest und da ein Freund von mir ebenfalls Geburtstag hatte, haben wir zusammengelegt. Das ganze findet jetzt in einer SJ-Zentrale statt - hoffe das schreckt jetzt nicht die Anhänger der Sozialfaschismustheorie ab.
Also am …
[View More]Samstag um 20 Uhr in der SJ-Hietzing: Adresse Hietzinger Kai 7-9, erkennbar am SJ-Schild. Hoffe auf zahlreiches Kommen. Wer was zu tun hat, kann auch später kommen, ich schätze das wird länger dauern.
Freiheit
Benjamin
[View Less]