Diese Email sendet Ihnen Doris Schlager
24.06.2010 14:33
Maklerprovisionen sollen sinken
Verordnungsentwurf sieht eine Senkung der Maklerprovisionen vor, aber nicht für Wohnungskäufer - AK verlangt Nachbesserung
Seit mehreren Jahren wird eine gesetzliche Regelung zur Senkung der Maklerprovisionen in Österreich diskutiert und von Mieterschützern gefordert. Seit 2007 ist ein solches Vorhaben auch Teil des jeweiligen Regierungsprogramms. Und nun könnte es bald tatsächlich so weit sein: Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler erstellt. Wichtigster Punkt: Die Provision, die ein Immobilienmakler vom künftigen Mieter einer Wohnung verlangen darf, ist künftig auf maximal zwei Bruttomonatsmieten begrenzt (bisher drei). Für Mietverträge, die für die Dauer von nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen werden, sieht der Entwurf nur noch eine statt bisher zwei Bruttomonatsmieten vor.
<p><strong>AK: "800 Euro Entlastung"</strong></p>
<p>"Für die Mieter bringt das im Schnitt eine Entlastung von rund 800 Euro", zeigt sich Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel erfreut. "Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung der Lasten im Sinne der Mieter gesetzt." </p>
<p>Für Wohnungskäufer gibt es allerdings keine Entlastung, die maximal erlaubte Provision bleibt bei 3 Prozent des Kaufpreises. "Das ist angesichts der steigenden Wohnungspreise eine viel zu hohe Belastung. Hier muss nachgebessert werden", so Tumpel.</p>
<p><strong>Weniger Provision auch für Verwalter</strong></p>
<p>Nicht angetastet wird in dem Papier, das bis 22. Juli in Begutachtung ist, auch die maximale Provisionshöhe für Vermieter, sie bleibt bei drei Bruttomonatsmieten, ebenso für Geschäftsräume aller Art.</p>
<p>Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision wird auch die Provision für Hausverwalter gesenkt. Sie durften für die Vermittlung einer Wohnung in einem von ihnen selbst verwalteten Objekt bisher zwei Bruttomonatsmieten verlangen, in Zukunft nur mehr eine. Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen Hausverwalter nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen. </p>
<p>Der Entwurf bedeute "eine entscheidende Entlastung für die Mieter und Mieterinnen", so Tumpel, im europäischen Vergleich würden die Maklerprovisionen hierzulande dennoch deutlich über dem Durchschnitt liegen. "Im Vergleich zu Deutschland liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen als Höchstprovision ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf die Mieter überwälzbaren Hausnebenkosten (Verwalterkosten, Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwassergebühren u.ä.) nicht eingerechnet werden. "In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter, anders als bei uns, überhaupt keine Provision verlangen. Sie können auf Grund ihrer Interessenslage überhaupt nicht als Vermittler auftreten. Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der Hausverwaltung ist ist durchs Verwaltungshonorar gedeckt."</p>
<p>Die AK verlangt deshalb eine Nachbesserung des Entwurfes: Auch in Österreich sollten Hausverwalter künftig keine Provisionen verlangen dürfen, außerdem sollten die überwälzbaren Hausnebenkosten nicht in die Berechnungsbasis einbezogen werden. Und, so Tumpel: "Die Provisionen für Wohnungskäufer müssen auf 1,5 Prozent des Kaufpreises gesenkt werden."</p>
<p><strong>ÖVI: "Populismus", "Wahlzuckerl"</strong></p>
<p>Gänzlich anders gelagert sind naturgemäß die Forderungen des Verbands der Immobilientreuhänder (ÖVI): Dort lehnt man den Entwurf entschieden ab, Geschäftsführer Anton Holzapfel sieht darin nur " vordergründigen Populismus und Verteilung von Wahlzuckerln auf Kosten Dritter".</p>
<p>Der allgemeine starke Anstieg der Mietpreise, der von der AK immer wieder als Grund für eine nötige Senkung der Maklerprovisionen genannt wird, habe so nämlich nicht stattgefunden. "Einzig der ohnehin mietrechtlich geschützte Sektor der Richtwertmietzinse hat im Jahr 1994 eine einmalige, deutliche Erhöhung erfahren. Diese Entwicklung war aber bei den Verhandlungen zur Maklerverordnung 1996, als das Maklerrecht vom Grunde auf neu geregelt wurde, allen Beteiligten Parteien bewusst. Umso weniger verständlich ist die jahrelange Kampagne vor allem der Arbeiterkammer gegen diese Verordnung", so Holzapfel in einer Aussendung.</p>
<p>Allein der Aufwand, der bei einer Vermittlung zu decken sei, könne bei einer gesetzlichen Beschränkung des Umsatzes um ein Drittel bzw. zwei Drittel (bei auf maximal vier Jahre befristeten Mietverträgen) auf keinen Fall mehr gedeckt werden. "In der Kalkulation eines Maklerunternehmens ist davon auszugehen, dass ein erfolgreiches Geschäft die Aufwendungen für ein weiteres, nicht erfolgreiches gleichermaßen decken muss. Durchschnittliche acht bis zehn Besichtigungen mit einem gesamten Zeitaufwand von jeweils ca. zwei Stunden, drei bis vier Inserate in Print- und Onlinemedien und ein entsprechender Gemeinkostenaufschlag wären hier zu kalkulieren", meint der ÖVI-Geschäftsführer.</p>
<p>Dass der Vermieter bzw. Abgeber diesen Verdienstentgang ausgleichen werde, sei zu bezweifeln. "Gerade im Bereich der mietrechtlich geschützten Mieten darf der Vermieter seine Marketingkosten ja nicht in die Miete einkalkulieren. Fairer Wettbewerb sieht anders aus", so Holzapfel. (red)</p>
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Einladung zur öffentlichen Vorstandssitzung der MieterInnen-Initiative am
30. Juni 2010 um 18.30 Uhr
Liebe Freunde und Freundinnen, liebe Mitglieder,
Ich lade Euch alle zu der lange überfälligen Vorstandssitzung ein. Bitte
meldet Euch, wenn der Termin gar nicht passen sollte. Die Tagesordnung
schicke ich Euch in einem getrennten Mail.
Mit lieben Grüßen
Doris Schlager
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hallo,
hier ein Veranstaltungshinweis. Mehrfachzusendungen bitte zu entschuldigen.
lg, Rol
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GegenStandpunkt & Diskussion
Finanzkrise 2.0
Bankenpleiten, Staatspleiten und Euro-Krise
Zeit: Donnerstag 10.6.2010 um 19:15
Ort: Uni Wien, Hauptgebäude HS 21
Referent: Dr. Theo Wentzke (GegenStandpunkt)
Die Finanzkrise geht in die nächste Runde und ruiniert Instanzen, die bisher als Retter der Banken und der Konjunktur aufgetreten sind: Staaten und Währungen verlieren ihren Kredit – vorerst vor allem Griechenland. Schon wieder ist ein Akt der Spekulation dabei, die Welt zu erschüttern und einige Aufklärung abzuliefern: über das moderne Geld, über die Grundlagen der Finanzmacht der Staaten, über den inneren Imperialis-mus in der Europäischen Union und über die waghalsige Konstruktion einer europäi-schen Währung ohne europäische Weltmacht.
Die Finanzmärkte bezweifeln die Kreditwürdigkeit Griechenlands und verteuern oder verweigern die Refinan-zierung griechischer Staatsschulden. In einer beispiellosen Hetze wird über die Griechen hergezogen: über ihre Verhältnisse gelebt, zu viel importiert und konsumiert, zu wenig gearbeitet, gelogen und betrogen beim Eintritt in die Währungsunion. Zur Außenhandelsbilanz gehören aber zwei Seiten. Die einen erzielen Überschüsse im europäischen Handel haargenau in dem Maß, wie andere Länder – von überlegener Kapitalmacht und Kampf-Preisen niederkonkurriert – Defizite sammeln. Die griechische Pleite ist das Gegenstück vor allem des deutschen Erfolgs. Der EU-Binnenmarkt ist kein Kooperationsprojekt zur gegenseitigen Unterstützung, sondern ein Kampfplatz der Nationen, den jede für ihr Kapitalwachstum ausnutzt. Den Siegern stehen notwendig Verlierer gegenüber.
Der Erfolg in der Konkurrenz berechtigt offenbar zu Häme und Schuldzuweisung. Dann stellt sich aber schon die Frage, warum Deutschland und die restliche EU die Griechen nicht in den „verdienten“ Bankrott entlassen: Erstens sind die griechischen Schulden Vermögenstitel bei deutschen und anderen Banken. Am griechischen Staatsbankrott fürchten alle die ruinösen Folgen für die eigenen Bankbilanzen. Zweitens sind die griechischen Staatsschulden Schulden in Euro. Die Sorge gilt der Beschädigung der eigenen Währung. Nach einigem Hin und Her beschließt die EU ein Einstehen für griechische Schulden und ein Sparprogramm mit einer brutalen Verar-mung der griechischen Bevölkerung: Eine deutliche Klarstellung über die Rangfolge solcher Güter wie staatliche Kreditwürdigkeit und Volkswohl.
Das soll die Finanzmärkte beeindrucken. Die fragen sich, wie es in weiteren Euro-Staaten wie Portugal, Spanien etc. mit dem Verhältnis von Schulden und Wachstum steht. Mit den steigenden Aufschlägen für die entspre-chenden Staatsanleihen testen sie, ob für die Schulden nur der emittierende Staat oder die Summe der Euro-Staaten einsteht. Diese haben sich das zwar früher verboten, beschließen aber in Nachtsitzungen einen giganti-schen „Rettungsschirm“ für Griechenland (ca 120 Mrd) und dann gleich noch einen viel größeren für alle Euro-Staaten (750 Mrd inkl 250 Mrd vom IWF). Alles rechtzeitig vor dem Beginn der Börsenwoche. Mit Kriegsrheto-rik wird der Euro zum höchsten Verteidigungsgut erklärt. Heftig wird über die Attacken der Spekulanten ge-schimpft und in einem deutschen Alleingang der Leerverkauf von Bankaktien und Staatsanleihen verboten.
Alle staatlichen Rettungsmaßnahmen richten sich an die Finanzmärkte, anerkennen diese also als Instanz, die über die Kreditwürdigkeit von Währungen und Staaten ent-scheidet. Politiker mögen darüber schimpfen, dass dieselben Banken, die sie neulich noch mit riesigen Staatskrediten gerettet haben, genau diese Staatsverschuldung jetzt kritisch begutachten – das hindert sie nicht daran, ihre Kreditwürdigkeit bei eben die-sen Banken mit aller Macht zu verteidigen. Zulasten der Bevölkerung. Das gilt es aufzu-klären!
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Es ist endlich soweit - am 4.6. feiern wir im Wiener fluc den
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