kann man von einer "aufhebung des wergesetzes" sprechen?
aus:
http://www.schuledialektik.de/oekonomie1.htm#Produktivkraft%20und%20Wertgese...
Produktivkraft und Wertgesetz
Die Größe dieser durchschnittlich aufzubringenden Arbeitszeit ist gesellschaftlich bestimmt durch den jeweiligen Stand der Produktivkraft. Offensichtlich kann ein Unternehmer mit ausgebildeten Arbeitern und hochentwickelter Technik mehr Waren einer Art herstellen als sein Konkurrent mit ungebildeten Arbeitern und veralteten Maschinen. Im Extremfall, wenn z.B. Handarbeit gegen Maschinenarbeit konkurrieren muss, die sich gesamtgesellschaftlich durchgesetzt hat, ist die unproduktivere Handarbeit im Kapitalismus nutzloser Kraftaufwand, der keinen Wert bildet.
Die Arbeitsproduktivität lässt sich formal ausdrücken:
Anzahl der Produkte
Produktivität = ---------------------------------------
Arbeitszeit
"Die Produktivkraft der Arbeit ist durch mannigfache Umstände bestimmt, unter anderen durch den Durchschnittsgrad des Geschicks der Arbeiter, die Entwicklungsstufe der Wissenschaft und ihre technologische Anwendbarkeit, die gesellschaftliche Kombination des Produktionsprozesses, der Umfang und die Wirkungsfähigkeit der Produktionsmittel, und durch Naturverhältnisse." (A.a.O., S. 54)
Aus dem Zusammenhang von Produktivkraft und Wert ergibt sich das Wertgesetz. Lässt man einmal das Schwanken der tatsächlichen Preise um ihren Wert außer acht, dann kann das Wertgesetz rein formuliert werden. Es ist eines der grundlegenden Gesetze dieser Produktionsweise. In seiner klassischen Formulierung durch Marx lautet es:
"Je größer die Produktivkraft der Arbeit, desto kleiner die zur Herstellung eines Artikels erheischte Arbeitszeit, desto kleiner die in ihm kristallisierte Arbeitsmasse, desto kleiner sein Wert. Umgekehrt, je kleiner die Produktivkraft der Arbeit, desto größer die zur Herstellung eines Artikels notwendige Arbeitszeit, desto größer sein Wert." (A.a.O., S. 55)
fuer mich stellt sich das so dar: das "wertgesetz" ist also kein gesetzt im eigentlichen sinne sondern eher eine definition. "wert" ist ja kein besonders genau definierter begriff aber durch obige definition wirt bestimmt was wir mit "wert" meinen. (die im produkt enthaltene arbeitszeit)
damit kann man das "wertgesetz" aber nicht so einfach aufheben. man kann entweder:
a.) andere definitionen von "wert" verwenden und damit eine andere oekonomische schule begruenden. was natuerlich nichts an der realitaet aendert sondern nur an der art wie wir sie beschreiben.
b.) man kann beschliessen dass man in der wirtschaftspolitik keine ruecksicht mehr auf die in den produkten enthaltene arbeitszeit nehmen will. was die definition natuerlich nicht aufhebt aber irrelevant macht. oder damit verwandt:
c.) in bereichen extrem hoher produktivitaet (z.b. wirtschaft mit immateriellen guetern die sich beliebig oft reproduzieren lassen.) ist die defintion (zumindest in der form) ohnehin irrelevant.. das gesetz ist aber damit auch nicht "aufgehoben".
vielleicht bringen diese gedanken die ganze diskussion einwenig weiter..
lg mond.