liebe Leute,
zur Erinnerung: heute Dienstag findet die erste Gegenargumente-Veranstaltung (www.gegenargumente.at) im 7stern (http://7stern.net) statt!
lg Roland
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GEGENARGUMENTE IM SIEBENSTERN
Die Meinungsfreiheit was sie ist und wem sie nützt, oder: Einige Argumente gegen den guten Ruf der Meinungsfreiheit gibts am Dienstag den 14.3. um 19:00 im Café Siebenstern, in der Siebensterngasse 31, 1070 Wien
Die Medien, die sog. 4. Gewalt in der Demokratie, als die maßgeblichen Nutznießer des Rechts auf Meinungsfreiheit bringen unbekümmert und ziemlich sendungsbewußt einige vordergründig durchaus widersprüchliche Momente unter einen Hut: Von ihrer Überzeugung, hierzulande im Reich der Meinungsfreiheit zu hausen, lassen sie sich nicht so schnell abbringen, schon gar nicht von der allseits bekannten und begrüßten Tatsache, dass neulich ein Ausländer für nichts als eine verbotene Meinung zum Thema Auschwitz zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Dass die Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) hierzulande verboten und mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten (ebd.) belegt ist, das tut der Meinungsfreiheit nach Meinung der Profis der öffentlichen Meinung ebenfalls keinen Abbruch. Und ebensowenig das Verlangen mancher Verfechter dieser Meinungsfreiheit, gewissen Hasspredigern die ihrige abzudrehen es sei denn, es handelt sich um eine Hasspredigt in Form einer Karikatur, die eine in Europa etwas suspekte religiöse Lehre herabwürdigen soll. Dann ist der mutige Nachdruck ein Fanal im Kampf der Kulturen, wo die eine die mit der Meinungsfreiheit gegen die andere steht, der dieses hohe Gut angeblich fremd ist. Wer soll sich da noch auskennen? Und vor allem, was ist denn an der Geschichte mit der Meinungsfreiheit nun tatsächlich dran? Denn alle obrigkeitlich ohnehin erlaubten Meinungen darf man natürlich auch in jeder Diktatur frei äußern, wohingegen man für die verbotenen erwiesenermaßen auch in der Demokratie belangt wird ... Kein normaler Mensch braucht übrigens von sich aus ein Recht auf Meinungsäußerung. Denn wenn jemand ein Interesse anmelden, ein Urteil bekanntgeben, eine wie auch immer geartete Einsicht mitteilen will, dann braucht er dafür sicher kein Recht. (Bestenfalls braucht er Interessenten, die zuhören, und ev. ein trockenes und warmes Plätzchen wegen der Bequemlichkeit.) Falls er darüber hinaus das eigenartige Bedürfnis entwickelt, solches nicht nur zu TUN, sondern es auch zu DÜRFEN, dann deswegen, weil die ihm übergeordnete Obrigkeit sein Meinen längst zu ihrer Angelegenheit gemacht, es mit ihren sonstigen Angelegenheiten verknüpft und es an ihre Genehmigung geknüpft hat. Die Frage ist, was wurde denn dann Sire, geben Sie Gedankenfreiheit! eigentlich genehmigt? Zumindest die eine weithin bekannte, als Volksvorurteil überall präsente, mit dieser generösen Genehmigung angeblich untrennbar verbundene Auflage hat mit dem unbefangenen Bedürfnis, etwas mitzuteilen, wieder gar nichts zu tun: Wie jede andere, so ist auch die Freiheit zum Meinen schon sprichwörtlich mit einer Verantwortung verbunden und wer immerhin meinen darf, wird damit moralisch zur geistigen Selbstkontrolle verpflichtet. Besteht der Unterschied zur Diktatur also letztlich bloß darin, dass in der Demokratie die mit dem Recht zum freien gegebene Pflicht zum verantwortungsbewußten Meinen den behördlichen Zensor ersetzt? Ganz so schlicht verhält es sich auch wieder nicht.
Mehr dazu am 14.3. um 19:00 im Café Siebenstern, in der Siebensterngasse 31, 1070 Wien.