hallo,
hier ist die (nochmalige) Einladung zur nächsten Diskussion im Cafe 7stern (http://7stern.net) der Gruppe Gegenargumente (www.gegenargumente.at) in der wir - die GO Dogma (http://god.kpoe.at) - zum Objekt der Kritik werden.
lg Roland
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Die nächsten GEGENARGUMENTE IM SIEBENSTERN gelten der solidarischen Unterstützung der GO Dogma bei deren Problemen wie etwa:
- Ist der Kommunismus ein Götzendienst an der stürmischen Entwicklung der Produktivkräfte und deswegen in der Sowjetunion "gescheitert"?
- Wer macht denn nun den Kommunismus - die Krise des Kapitalismus, die Produktivkraftentwicklung, die freie Software, das Proletariat, oder was?
- Was ist eigentlich "objektive Notwendigkeit" und "falsches Bewußtsein"?
- Gibt es "historische Gesetzmäßigkeiten" bzw. "historische Missionen"?
- Wodurch unterscheiden sich Kommunisten von anderen Unzufriedenen und wie kindisch dürfen sie sein?
GEGENARGUMENTE IM SIEBENSTERN gibt es wieder am Donnerstag den 6.4. 2006 um 19:00 im Café Siebenstern, in der Siebensterngasse 31, 1070 Wien ========================================================== Der "Pröbstling des Monats" der GO Dogma ist ein "Ehrentitel". Er wird vergeben "an Leute in der KPÖ und deren Umfeld, sowie an Linke generell, die sich darum bemühen, reaktionä-res Gedankengut als emanzipatorisches zu verdrehen." Die "Gegenargumente" haben sich den "Pröbstling des Monats März" durch folgende Aussage erworben:
"Kein normaler Mensch braucht übrigens von sich aus ein Recht auf Meinungsäusserung." Die Gruppe "Gegenargumente" im Einladungstext zu einer Veranstaltung, in welcher sie ihre MEINUNG zur Meinungsfreiheit äusserte. (http://god.kpoe.at/news)
Pröbstling-VerleiherInnen halten es offenbar für einen Widerspruch, das Recht auf Meinungsäußerung für entbehrlich zu halten, und diese Meinung auch noch zu äußern. Da hat jemand offenbar nicht kapiert, worum es geht. Auf besagter Veranstaltung ist folgendes Gegenargu-ment gefallen:
Obige Behauptung, wonach niemand von sich aus ein Recht auf Meinungsäußerung braucht, muß mit einem Einwand rechnen, der etwa so geht: "Du willst doch hier und heute etwas sagen, also mußt Du froh sein, dass es dieses Recht gibt und Dir dies Anliegen gestattet ist. Ohne dieses Recht kannst Du doch gar nichts mitteilen." Nun, hier liegt, höflich formuliert, eine Verwechslung der Modalverben Können und Dürfen vor. Etwas vorbringen, etwas sagen und anderen mitteilen, das kann wirklich jeder ganz von allein. Beim Rundfunk-Machen braucht man die Technik und ev. ein Arrangement mit anderen Interessenten wegen der Frequenzen. Papier und Druckerpresse, eine Sendeanlage oder etwas Webspace, das sind die technischen Hilfsmittel des Kommunizierens - das Recht auf Meinung ist kein solches Hilfsmittel, und eine rechtliche Erlaubnis braucht man nur dann, wenn der Staat sich die Materie angeeignet hat, sich als zuständige Instanz in Stellung gebracht und die Angelegenheit in seinem Sinn reguliert hat. Falls man dieses Recht braucht, dann nur, weil die einem übergeordnete Obrigkeit ihre Generalkompetenz - das Erlauben und Verbieten - auch auf das Mitteilen und Meinen anwendet. Angebracht ist dann auch nicht ein sofortiger Ausbruch untertäniger Dankbarkeit dafür, sondern ein Aufmerken darauf, dass sogar so etwas Banales und Unvermeidliches überhaupt nicht selbstverständlich ist und gerade nicht den Leuten mit einem Mitteilungsbedürfnis überlassen bleibt, sondern vom Staat unter seine Obhut und Aufsicht genommen wurde. Die Frage ist, was hat die Obrigkeit denn überhaupt beschlossen? Im Fall der Europäischen Menschenrechtskonvention - deren Bestimmungen in Österreich Verfassungsrang haben - lautet der Beschluß so:
Artikel 10 - Freiheit der Meinungsäußerung "1. Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Licht-spiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen."
Gesetzt ist also beides: Sowohl die "Freiheit der Meinung" von jedermann "ohne Eingriffe öffentlicher Behörden" - als auch die Freiheit der Behörden, per Eingriff "Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen" zu genehmigen oder auch nicht. Bekanntlich gibt es ein Privatradio und Privatfernsehen in Österreich noch gar nicht so lang. Da hat der Staat einige Zeit von seinem Menschenrecht und seiner Freiheit Gebrauch gemacht, dergleichen einfach nicht zu genehmigen. Auch die Printmedien agieren natürlich nicht in einem rechtsfreien Raum. Die Konkretisierung dieses Menschenrechtsartikels legt weiter fest, dass die Ausübung "dieser Freiheiten" etwas mit sich bringt, das sich aus einem beliebigen Mitteilungsbedürfnis sicher nicht ergibt: Nämlich "Pflichten und Verantwortung" - und zwar gegenüber dem Gewährer der Freiheit und dessen Anliegen. Indem jemand etwas meint und mitteilt, ist er, ob er es weiß oder nicht und ob es ihm paßt oder nicht, in ein moralisches und vor allem in ein rechtli-ches Verpflichtungsverhältnis eingebaut:
Artikel 10, Absatz 2. "Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer notwendig sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten." (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Abgeschlossen in Rom am 4. November 1950)
Das "Recht auf ..." hat mit der Selbstverständlichkeit, dass jeder frei von der Leber weg und ohne Befürchtungen seine Anliegen und Standpunkte äußern kann, nichts zu tun. Mit der Ver-rechtlichung des Meinens bemächtigt sich der Staat dieser Sphäre, er nimmt sie unter seine Fittiche - Verrechtlichung ist die Form der Verstaatlichung - und gestaltet sie in seinem Sinn. Die Vorstellung, sofern das Recht auf Meinungsäußerung einmal gegeben sei, könne es dann immerhin frei und unbeschwert losgehen, trifft die Sache gerade nicht. Meinungsfreiheit heißt, es gibt Rechte und Pflichten und Verantwortung beim Denken und Reden, der Staat setzt dem Meinen gewisse eindeutige Schranken: Es hat nützlich, funktional für ihn zu sein. Kein Bürger darf sich mit brachialen Übergriffen an Meinungen anderer vergreifen - niemand außer dem Staat. Wie immer impliziert der Gewaltverzicht der Gesellschaftsmitglieder das Gewaltmonopol der Obrigkeit: Nur die darf, was sie allen anderen verbietet, und nach ihrem Ermessen Meinungen gewaltsam unterbinden.
Zwischenbemerkung: Auch in der früheren Sowjetunion war, das ergibt die Analyse, das Recht auf die freie Meinungsäußerung ständig intakt: Dafür sein, eine Meinung haben unter Bedachtnahme auf die - nationale Sicherheit", die "Aufrechterhaltung der Ordnung" etc. usw. - das durfte man dort auch! Mag sein, dass damals im Osten manche Meinung abgewürgt wurde - das Menschenrecht auf die freie Meinungsäußerung konnte dadurch jedenfalls nicht verletzt werden, denn das sichert dem Staat die Aufsicht und die Freiheit zur Kontrolle samt "Einschränkungen oder Strafdrohungen". Wenn, wie damals gegenüber der Sowjetunion, und heute bei anderen unbequemen Auslanden vom Westen Meinungsfreiheit auch für Staatsfeinde und Systemgegner verlangt wird, dann also für subversives und ordnungswidriges Zeug, das jeder demokratische Staat bei sich daheim völlig menschenrechtskonform verbietet. Dass woanders das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit fehlt, das gehört in der Regel zum Feindbild und zur jeweiligen Kriegshetze; es hat mit dem tatsächlichen, substantiellen Menschen-recht nichts zu tun. Vollständiger Text auf: www.gegenargumente.at