hallo,
hier ist die (nochmalige) Einladung zur nächsten Diskussion im Cafe 7stern
(http://7stern.net) der Gruppe Gegenargumente (www.gegenargumente.at) in der
wir - die GO Dogma (http://god.kpoe.at) - zum Objekt der Kritik werden.
lg
Roland
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Die nächsten GEGENARGUMENTE IM SIEBENSTERN
gelten der solidarischen Unterstützung der GO Dogma bei deren Problemen wie
etwa:
- Ist der Kommunismus ein Götzendienst an der stürmischen Entwicklung der
Produktivkräfte und deswegen in der Sowjetunion "gescheitert"?
- Wer macht denn nun den Kommunismus - die Krise des Kapitalismus, die
Produktivkraftentwicklung, die freie Software, das Proletariat, oder was?
- Was ist eigentlich "objektive Notwendigkeit" und "falsches Bewußtsein"?
- Gibt es "historische Gesetzmäßigkeiten" bzw. "historische Missionen"?
- Wodurch unterscheiden sich Kommunisten von anderen Unzufriedenen und wie
kindisch dürfen sie sein?
GEGENARGUMENTE IM SIEBENSTERN
gibt es wieder am Donnerstag den 6.4. 2006 um 19:00 im Café Siebenstern, in
der Siebensterngasse 31, 1070 Wien
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Der "Pröbstling des Monats" der GO Dogma ist ein "Ehrentitel". Er wird
vergeben "an Leute in der KPÖ und deren Umfeld, sowie an Linke generell, die
sich darum bemühen, reaktionä-res Gedankengut als emanzipatorisches zu
verdrehen." Die "Gegenargumente" haben sich den "Pröbstling des Monats März"
durch folgende Aussage erworben:
"Kein normaler Mensch braucht übrigens von sich aus ein Recht auf
Meinungsäusserung." Die Gruppe "Gegenargumente" im Einladungstext zu einer
Veranstaltung, in welcher sie ihre MEINUNG zur Meinungsfreiheit äusserte.
(http://god.kpoe.at/news)
Pröbstling-VerleiherInnen halten es offenbar für einen Widerspruch, das
Recht auf Meinungsäußerung für entbehrlich zu halten, und diese Meinung auch
noch zu äußern. Da hat jemand offenbar nicht kapiert, worum es geht. Auf
besagter Veranstaltung ist folgendes Gegenargu-ment gefallen:
Obige Behauptung, wonach niemand von sich aus ein Recht auf Meinungsäußerung
braucht, muß mit einem Einwand rechnen, der etwa so geht: "Du willst doch
hier und heute etwas sagen, also mußt Du froh sein, dass es dieses Recht
gibt und Dir dies Anliegen gestattet ist. Ohne dieses Recht kannst Du doch
gar nichts mitteilen." Nun, hier liegt, höflich formuliert, eine
Verwechslung der Modalverben Können und Dürfen vor. Etwas vorbringen, etwas
sagen und anderen mitteilen, das kann wirklich jeder ganz von allein. Beim
Rundfunk-Machen braucht man die Technik und ev. ein Arrangement mit anderen
Interessenten wegen der Frequenzen. Papier und Druckerpresse, eine
Sendeanlage oder etwas Webspace, das sind die technischen Hilfsmittel des
Kommunizierens - das Recht auf Meinung ist kein solches Hilfsmittel, und
eine rechtliche Erlaubnis braucht man nur dann, wenn der Staat sich die
Materie angeeignet hat, sich als zuständige Instanz in Stellung gebracht und
die Angelegenheit in seinem Sinn reguliert hat. Falls man dieses Recht
braucht, dann nur, weil die einem übergeordnete Obrigkeit ihre
Generalkompetenz - das Erlauben und Verbieten - auch auf das Mitteilen und
Meinen anwendet. Angebracht ist dann auch nicht ein sofortiger Ausbruch
untertäniger Dankbarkeit dafür, sondern ein Aufmerken darauf, dass sogar so
etwas Banales und Unvermeidliches überhaupt nicht selbstverständlich ist und
gerade nicht den Leuten mit einem Mitteilungsbedürfnis überlassen bleibt,
sondern vom Staat unter seine Obhut und Aufsicht genommen wurde. Die Frage
ist, was hat die Obrigkeit denn überhaupt beschlossen? Im Fall der
Europäischen Menschenrechtskonvention - deren Bestimmungen in Österreich
Verfassungsrang haben - lautet der Beschluß so:
Artikel 10 - Freiheit der Meinungsäußerung
"1. Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt
die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von
Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne
Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die
Staaten Rundfunk-, Licht-spiel- oder Fernsehunternehmen einem
Genehmigungsverfahren unterwerfen."
Gesetzt ist also beides: Sowohl die "Freiheit der Meinung" von jedermann
"ohne Eingriffe öffentlicher Behörden" - als auch die Freiheit der Behörden,
per Eingriff "Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen" zu genehmigen
oder auch nicht. Bekanntlich gibt es ein Privatradio und Privatfernsehen in
Österreich noch gar nicht so lang. Da hat der Staat einige Zeit von seinem
Menschenrecht und seiner Freiheit Gebrauch gemacht, dergleichen einfach
nicht zu genehmigen. Auch die Printmedien agieren natürlich nicht in einem
rechtsfreien Raum. Die Konkretisierung dieses Menschenrechtsartikels legt
weiter fest, dass die Ausübung "dieser Freiheiten" etwas mit sich bringt,
das sich aus einem beliebigen Mitteilungsbedürfnis sicher nicht ergibt:
Nämlich "Pflichten und Verantwortung" - und zwar gegenüber dem Gewährer der
Freiheit und dessen Anliegen. Indem jemand etwas meint und mitteilt, ist er,
ob er es weiß oder nicht und ob es ihm paßt oder nicht, in ein moralisches
und vor allem in ein rechtli-ches Verpflichtungsverhältnis eingebaut:
Artikel 10, Absatz 2. "Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und
Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen
Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen
unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im
Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder
der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der
Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des
Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer notwendig sind, um die
Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und
die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten." (Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Abgeschlossen in Rom am 4.
November 1950)
Das "Recht auf ..." hat mit der Selbstverständlichkeit, dass jeder frei von
der Leber weg und ohne Befürchtungen seine Anliegen und Standpunkte äußern
kann, nichts zu tun. Mit der Ver-rechtlichung des Meinens bemächtigt sich
der Staat dieser Sphäre, er nimmt sie unter seine Fittiche - Verrechtlichung
ist die Form der Verstaatlichung - und gestaltet sie in seinem Sinn. Die
Vorstellung, sofern das Recht auf Meinungsäußerung einmal gegeben sei, könne
es dann immerhin frei und unbeschwert losgehen, trifft die Sache gerade
nicht. Meinungsfreiheit heißt, es gibt Rechte und Pflichten und
Verantwortung beim Denken und Reden, der Staat setzt dem Meinen gewisse
eindeutige Schranken: Es hat nützlich, funktional für ihn zu sein. Kein
Bürger darf sich mit brachialen Übergriffen an Meinungen anderer vergreifen
- niemand außer dem Staat. Wie immer impliziert der Gewaltverzicht der
Gesellschaftsmitglieder das Gewaltmonopol der Obrigkeit: Nur die darf, was
sie allen anderen verbietet, und nach ihrem Ermessen Meinungen gewaltsam
unterbinden.
Zwischenbemerkung: Auch in der früheren Sowjetunion war, das ergibt die
Analyse, das Recht auf die freie Meinungsäußerung ständig intakt: Dafür
sein, eine Meinung haben unter Bedachtnahme auf die - nationale Sicherheit",
die "Aufrechterhaltung der Ordnung" etc. usw. - das durfte man dort auch!
Mag sein, dass damals im Osten manche Meinung abgewürgt wurde - das
Menschenrecht auf die freie Meinungsäußerung konnte dadurch jedenfalls nicht
verletzt werden, denn das sichert dem Staat die Aufsicht und die Freiheit
zur Kontrolle samt "Einschränkungen oder Strafdrohungen". Wenn, wie damals
gegenüber der Sowjetunion, und heute bei anderen unbequemen Auslanden vom
Westen Meinungsfreiheit auch für Staatsfeinde und Systemgegner verlangt
wird, dann also für subversives und ordnungswidriges Zeug, das jeder
demokratische Staat bei sich daheim völlig menschenrechtskonform verbietet.
Dass woanders das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit fehlt, das gehört in
der Regel zum Feindbild und zur jeweiligen Kriegshetze; es hat mit dem
tatsächlichen, substantiellen Menschen-recht nichts zu tun.
Vollständiger Text auf: www.gegenargumente.at
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2. Mai 2006, 18 Uhr, Kleiner Festsaal der Universität Wien,
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
Im Schatten des Dritten Reiches
Verfolgung und Vernichtung im Ustascha-Kroatien 1941-1945
Vortrag und Diskussion mit Zeev Milo (Tel Aviv)
Moderation: Ao. Univ. Prof. Dr. Walter Manoschek
anschließend Buffet
Im April 1941 überfiel die deutsche Wehrmacht Jugoslawien. Die jugoslawische
Armee kapitulierte bald und Jugoslawien wurde aufgeteilt. Die Deutschen
wurden von den KroatInnen als Befreier begrüßt, weil sie sich in Jugoslawien
benachteilig gefühlt hatten. Auf dem Territorium Kroatiens und
Bosnien-Herzegowinas wurde der so genannte "Unabhängige Staat Kroatien"
(NDH) unter der Führung Ante Pavelics ausgerufen, der trotz seines Namens
ein Staat von Deutschlands und Italiens Gnaden war. Die Ideologie der
nunmehr an die Macht gekommenen Ustascha basierte auf fanatischem Serbenhass
und Antisemitismus. Sie übernahmen eigeninitiativ die Verfolgung und bald
auch die Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Konzentrationslagern auf dem
Gebiet des NDH. Auch wurde die Bevölkerung unzähliger serbischer Dörfer
ermordet. Bald formierte sich der Widerstand gegen dieses Regime und immer
mehr Gebiete wurden später von den PartisanInnen erobert. Zwischen den
Besatzungsmächten Deutschland und Italien entbrannten immer mehr Konflikte,
z.B. als die Italiener sich weigerten, die zu ihnen geflüchteten kroatischen
Jüdinnen und Juden auszuliefern.
Doch bis zum Kriegsende sollten noch viele, vor allem im berüchtigten KZ
Jasenovac, das Leben lassen. Insgesamt überlebten nur knapp mehr als 20%
jener Jüdinnen und Juden, die vor dem Krieg auf dem Gebiet des NDH gelebt
hatten. Dennoch gehören seit 1990 positive Bezugnahmen auf den
Ustascha-Staat zum kroatischen Alltag.
Zeev Milo wurde 1922 in Zagreb geboren. Während der Ustascha-Herrschaft
gelang es ihm 1942 nach eineinhalb Jahren Leiden und täglicher Lebensgefahr
mit seinen Eltern in die italienisch besetzte Zone an der Adriaküste und
später zu den PartisanInnen zu fliehen. 1949 wanderte er nach Israel aus, wo
er nach Beendigung seines Studiums in die Armee eintrat, in der er den Rang
eines Obersts erreichte. Danach war er in führenden Positionen in der
israelischen Elektronik-Industrie tätig. 2002 ist sein Buch "Im
Satellitenstaat Kroatien. Eine Odyssee des Überlebens 1941-1945" im
Hartung-Gorre-Verlag erschienen.
Veranstalter: Institut für Politikwissenschaft, Institut für
Staatswissenschaft, Institut für Zeitgeschichte, ÖH-Bundesvertretung, ÖH Uni
Wien, Studienvertretung Politikwissenschaft
Anfragen an: stv.powi(a)oeh.univie.ac.at
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Hallo, liebe GenossInnen!
Kann heut leider nicht kommen. Würd mich aber freuen, ein paar von euch am Mittwoch im Publikum sitzen zu sehen.
Ansonsten, bis nächsten Sonntag.
L.g.
Benjamin